09.12.2008

Vizepräsidenten der Handwerkskammer Braunschweig zum Amtsverzicht aufgefordert!

Die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen fordert die Vizepräsidenten der Handwerkskammer Braunschweig, Eberhard Funke sowie Roman Hannover, zum sofortigen Amtsverzicht auf. Beide Vizepräsidenten haben nach Auffassung des Vorstandes der Kreishandwerkerschaft durch ihre öffentlichen Erklärungen gegenüber der Braunschweiger Zeitung ihre Amtspflichten massiv verletzt. Geschäftsführer Uwe Zinkler von der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen kündigte an, der Vorstand der Kreishandwerkerschaft werde sich deswegen beschwerdeführend an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wenden, das die Rechtsaufsicht über die Handwerkskammer ausübt. Es sei nicht hinnehmbar, so Zinkler weiter, dass Funke und Hannover Internas aus nichtöffentlichen Sitzungen des Handwerkskammervorstandes via Interviews bekannt machten. Durch ihr Fehlverhalten hätten beide Vizepräsidenten die Basis für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit restlos zerstört.

Zinkler wies weiter darauf hin, dass nach Auskunft des Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer Braunschweig, Otto Schlieckmann, weder Funke noch Hannover zu der gegenüber der Braunschweiger Zeitung abgegebenen Stellungnahme autorisiert waren. Die Wahrnehmung tarifpolitischer Angelegenheiten, so Zinkler, zähle zudem auch nicht zu den Aufgaben einer Handwerkskammer.

Die durch Funke erhobene Behauptung, die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen propagiere Lohndumping, sei schlicht und einfach unwahr. Richtig vielmehr sei, dass die Kreishandwerkerschaft ihren Fachinnungen empfohlen habe, dem Beispiel anderer tarifschließender Arbeitgeberverbände zu folgen und eine Betreuung von Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung zu ermöglichen. Diese Möglichkeit habe das Bundesarbeitsgericht tarifschließenden Arbeitgeberverbänden in jüngsten Entscheidungen ausdrücklich zugebilligt. Auch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr habe keine Bedenken, die Position des Bundesarbeitsgerichtes in den Innungen umzusetzen.