Ab 2010 sollen die 3,2 Millionen Arbeitgeber in Deutschland die Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen der 34 Millionen Mitarbeiter als "elektronische Entgeltbescheinigung" (ELENA) an einen zentralen Datenspeicher senden. Dieser soll im Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg betrieben werden und von staatlichen Stellen sowie ab 2011 von der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden.
Die bundesweite Gehaltsdatei aller Beschäftigten ist der Aufbau einer neuen Bürokratie zur Durchmusterung der Bevölkerung. Das Land Baden-Württemberg hält diese Datei für gefährlich, da die Einkommensverhältnisse aller Arbeitnehmer bis zu vier Jahre lang bis hin zur Aufgliederung nach Zuschlägen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zurückverfolgt werden können. Da der Kreis derjenigen, die eine Kontenabfrage starten dürfen, ausgeweitet wurde, fordert der Justizminister dieses Landes den Verzicht auf die Einkommensdatei. Die Forderung des Justizministeriums, neben der Lohnbescheinigung eine zweite Entgeltbescheinigung für die Sozialversicherung auszustellen, ist allerdings vom Tisch.
Nach gegenwärtigem Stand der Dinge wird die "Entgeltbescheinigungsverordnung" erst 2009 in Kraft treten. Für Sie als Unternehmer besteht also noch Gelegenheit, politisch Verantwortlichen Ihre persönliche Einschätzung über die neue Form der Speicherung der Entgeltdaten Ihres Unternehmens mitzuteilen.