Auf hartnäckige Schuldner können Sie Druck ausüben, indem Verzugszinsen gefordert werden. In Verzug gerät ein Kunde automatisch, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Bei Privatkunden (Verbrauchern) ist dazu ein Hinweis auf die Verzugsfolgen erforderlich.
Diesen Hinweis geben Sie durch Aufnahme folgenden Textbausteins in Ihre Rechnung:
Sollten Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung gezahlt haben, kommen Sie automatisch gem. § 286 Abs. 3 BGB in Verzug.
Entscheidend dafür, ob eine Rechnung pünktlich gezahlt wird, ist der Zeitpunkt, zu dem das Geld auf Ihrem Firmenkonto eingegangen ist.
Grundlage hierfür ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. April 2008 (EuGH, 03.04.2008, AZ: C-306/06), der damit die bisherige deutsche Rechtsprechung verworfen hat. Bislang sahen es deutsche Gerichte als rechtzeitige Zahlung an, wenn der Kunde den Rechnungseingang innerhalb der vorgegebenen Frist des Unternehmers zur Überweisung angewiesen hatte.