Die von den Finanzämtern erteilten Freistellungsbescheinigungen bei der Bauabzugssteuer sind für viele Mitgliedsbetriebe mit einer Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 2010 ausgestellt worden. Daraus folgt, dass zum 1. Januar 2011 eine neue Freistellungsbescheinigung beantragt werden muss.
Wegen der bei der erstmaligen Ausstellung der Freistellungsbescheinigungen aufgetretenen Zeitverzögerungen empfehlen wir eine zeitnahe Überprüfung der Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung und die rechtzeitige Beantragung von Folgebescheinigungen. Die Folgebescheinigungen können bereits sechs Monate vor Ablauf der Freistellung beantragt werden. Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer zu überprüfen und ggf. den Vorgang in die Wiedervorlage zu nehmen.