Arbeitnehmer und Selbständige können die Kosten für eine Dienstreise künftig auch dann steuerlich geltend machen, wenn sie mit einer Privatreise verbunden wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor (BFH, Beschluss-Nr. GrS 1/06). Nach Meinung der Richter gehe aus dem Einkommensteuergesetz kein Aufteilungsverbot in beruflich und privat veranlasste Anteile hervor. Das Urteil gelte für Arbeitnehmer und für Selbständige gleichermaßen.