11.07.2005

Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2005 geändert

Der Gesetzgeber hat die Lohnpfändungsstabellen, nach denen sich das abzuführende Entgelt im Falle einer Lohnpfändung richtet, zum 1. Juli 2005 geändert.

Diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn einer laufenden Pfändung unterliegt, dürfen sich auf mehr auszuzahlendes Geld freuen. Für die Betriebe bedeutet das, dass neue Lohn- pfändungstabellen beschafft werden müssen und die Berechnung nunmehr nach anderen Grundlagen erfolgt.

Wir bitten, diese Hinweise für die Entgeltabrechnung des Monats Juli zu beachten. Wir gehen davon aus, dass die Steuerberatungsbüros die neuen Tabellen bereits zur Anwendung bringen. Sofern Sie die Entgeltabrechnung im eigenen Hause durchführen, können Sie die Tabelle auch in der Innungsgeschäftsstelle abrufen.