Ausgangslage der aktuellen EU-Fahrpersonalverordnung (EG) 561/2006:
Derzeit gilt bekanntlich, dass Betriebe zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen verpflichtet sind, sobald diese weiter als 50 Kilometer vom Firmensitz entfernt eingesetzt werden.
Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gibt es keine Ausnahmeregelung mehr.
Welche aktuelle Entwicklung gibt es?
Die nachhaltige Kritik der Verbände zeigt zumindest in einem Punkt Wirkung:
Die EU-Kommission hat einen Änderungsvorschlag zur Fahrpersonalrichtlinie vorgelegt: Danach sollen sich Handwerker in einem Umkreis von 100 Kilometern ohne Tachographenpflicht betätigen dürfen.
Wie geht es konkret weiter?
Natürlich nutzen alle Wirtschaftsvertreter jetzt die Gelegenheit, bei einer der offensichtlich erfolgenden Änderung der Richtlinie ihre weitergehenden Forderungen geltend zu machen:
·Ausdehnung des Umkreises auf 150 km ohne Tachographenpflicht
·Da die zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen schnell überschritten wird, wenn bei leichteren Fahrzeugen Anhänger verwendet werden, sollte die Handwerkerausnahme ohne Gewichtsbeschränkung gelten.
·Generelles Abstellen auf eine wöchentliche und nicht auf eine tägliche Höchstarbeitszeit als Referenzrahmen.
Wann ist mit der Umsetzung der Änderung in die Praxis zu rechnen?
Derzeit läuft das Anhörungsverfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das seinerseits die Länder anhört, um dann gegenüber der EU-Kommission Stellung zu nehmen. Auch die LV Bauwirtschaft hat daher gegenüber dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium im oben genannten Sinne Stellung bezogen. Mit einer Änderung ist zum Jahresende zu rechnen, wir werden über den weiteren Verlauf berichten.