Die Minijob-Zentrale wird ab dem 1. Januar 2012 den Umlagesatz U1 von 0,6 % auf 0,7 % erhöhen. Damit werden die Aushilfen künftig teurer werden, da die Umlagekasse häufiger in Anspruch genommen wird. Die Umlage U1 der Minijob- Zentrale sieht eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 80 % der Kosten vor. Die Umlage wird ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert.
Der Umlagesatz U2 für die Aufwendungen bei Mutterschafft und Beschäftigungsverboten bleibt unverändert bei 0,14 %. Bei Beschäftigungsverboten und Mutterschafft werden 100 % der Arbeitgeberaufwendungen erstattet.