21.12.2011

Minijobs werden teurer

Die Minijob-Zentrale wird ab dem 1. Januar 2012 den Umlagesatz U1 von 0,6 % auf 0,7 % erhöhen. Damit werden die Aushilfen künftig teurer werden, da die Umlagekasse häufiger in Anspruch genommen wird. Die Umlage U1 der Minijob- Zentrale sieht eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 80 % der Kosten vor. Die Umlage wird ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert.

Der Umlagesatz U2 für die Aufwendungen bei Mutterschafft und Beschäftigungsverboten bleibt unverändert bei 0,14 %. Bei Beschäftigungsverboten und Mutterschafft werden 100 % der Arbeitgeberaufwendungen erstattet.

Schon vor einigen Wochen mussten wir darauf hinweisen, dass die Insolvenzgeldumlage ab 2012 mit Mehrkosten von 0,4 % zu Buche schlagen wird. Da auch diese Kosten bei Minijobs anfallen, erhöhen sich die Arbeitgeberaufwendungen insgesamt um 0,5 % Punkte.