08.07.2022

Basiszinssatz ab 01.07.2022 - Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.07.2022 unverändert geblieben und beträgt somit weiterhin -0,88 %. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.07.2022 lauten demnach unverändert wie folgt:

Basiszinssatz: -0,88 %

Allgemeine Verzugszinssatz, insbesondere, wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 %

Alle weiteren, ab dem 01.07.2022 geltenden Pfändungsfreibeträge können Sie der Tabelle aus dem Bundesgesetzblatt entnehmen (www.bgbl.de -> kostenloser Bürgerzugang -> Bundesgesetzblatt Teil 1 -> Nr. 18 vom 31.05.2022 -> Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2022 nach § 850c der Zivilprozessordnung.)