Innungsvorteile für Asphaltierer

Kostenlose Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
Sie haben Ihrem Arbeitnehmer betriebsbedingt zum 31.12. gekündigt. Dieser lässt durch einen Anwalt fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die monatliche Bruttovergütung beträgt Ihres Arbeitnehmers beträgt 2.200,-- Euro. Im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens schließen die Parteien einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis aufgrund der betriebsbedingten Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung wirksam zum 31.12. beendet wird.
Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?

Gerichtskosten fallen keine an, da der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich beendet wurde. Die Anwaltskosten des Arbeitgebers bestimmen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bei einem Kündigungsschutzprozess beläuft sich auf drei Bruttomonatsgehälter und damit auf 6.600 Euro.
Bei einem Streitwert von 6.600 Euro beträgt die Rechtsanwaltsgebühr 1710,63 Euro incl. MWST.

Ihr geldwerter Vorteil: 1.710,63 €


Finanzielle Vorteile bei der Lehrlingsausbildung
Sie stellen einen Lehrling ein. Da das Handwerk gut ausgebildete Fachkräfte dringend benötigt, gewährt die Innung Ihnen für jeden Lehrling einen Zuschuss.
Dieser beträgt für Mitglieder der
- Bau-Innung Süd-Ost-Niedersachsen:: 190,-- €.

Zudem erhebt die Innung von Ihnen keine Lehrlingsbetreuungsgebühr, da die Kosten für die Betreung bereits durch den Innungsbeitrag abgegolten sind. Sie ersparen daher weitere 62,-- €.

Ihr geldwerter Vorteil je Lehrling: 252,-- €


Kostengünstiges INKASSO- & MAHNVERFAHREN
Damit Sie Ihre Zeit in sinnvolle wirtschaftliche Entscheidungen investieren können, bieten wir Ihnen als Mitgliedsbetrieb einen Service, der für Sie zeitraubende Schreibtischarbeit übernimmt.
Wir beraten Sie und kümmern uns um die Einziehung Ihrer geschäftlichen Forderungen. Wir tun alles, um Sie hierbei zu entlasten, damit Sie zu Ihrem verdienten Geld kommen.
Hierbei gegen wir wie folgt vor:
Kunden und Geschäftspartner, die Ihre Rechnungen nicht zahlen, werden zunächst noch einmal unter Fristsetzung von 2 Wochen von uns aufgefordert, Ihre Forderungen auszugleichen. Falls kein Zahlungseingang erfolgt, wird über unsere Vertragsanwälte das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, d. h. der Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Sobald der Kanzlei der Vollstreckungsbescheid vorliegt, übernimmt diese für Sie alle die mit der Zwangsvollstreckung verbundenen Maßnahmen. Dazu gehören z. B. Zwangsvollstreckungsaufträge, Anträge auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Haftbefehle, Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung usw.
Unabhängig von der Höhe des Streitwertes erheben wir – sofern sich Ihre Forderung als nicht betreibbar erweist - lediglich einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 25,00 € zuzüglich verauslagter Gebühren.
Im Falle einer Forderung über 5.000,- EUR hätten Sie hingegen bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens an diesen ein Honorar in Höhe von 180,60 € zu entrichten.
Falls „Widerspruch“ erhoben und das streitige Verfahren durchgeführt wird, erfolgt die Abrechnung durch unsere Vertragsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Ihr geldwerter Vorteil im obigen Beispielsfall: 155,60 €


Weitere Informationen, die für eine Mitgliedschaft in einer Bau-Innung sprechen, finden Sie unter

http://www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/einkaufsvorteile-de