Innungsvorteile für Tischler

Kostenlose Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
Sie haben Ihrem Arbeitnehmer betriebsbedingt zum 31.12. gekündigt. Dieser lässt durch einen Anwalt fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die monatliche Bruttovergütung beträgt Ihres Arbeitnehmers beträgt 2.200,-- Euro. Im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens schließen die Parteien einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis aufgrund der betriebsbedingten Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung wirksam zum 31.12. beendet wird.
Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?

Gerichtskosten fallen keine an, da der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich beendet wurde. Die Anwaltskosten des Arbeitgebers bestimmen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bei einem Kündigungsschutzprozess beläuft sich auf drei Bruttomonatsgehälter und damit auf 6.600 Euro.
Bei einem Streitwert von 6.600 Euro beträgt die Rechtsanwaltsgebühr 1710,63 Euro incl. MWST.

Ihr geldwerter Vorteil: 1.710,63 €


Finanzielle Vorteile bei der Lehrlingsausbildung
Sie stellen einen Lehrling ein. Da das Handwerk gut ausgebildete Fachkräfte dringend benötigt, gewährt die Innung Ihnen für jeden Lehrling einen Zuschuss auf die jeweiligen Prüfungsgebühren.
Der Zuschuss zur Prüfungsgebühre beträgt für Mitglieder der
- Tischler-Innung Goslar: bis zu 565,-- €,
- Tischler-Innung Salzgitter: bis zu 510,-- €,
- Tischler-Innung Wolfenbüttel: bis zu 510-- €.
Zudem erhebt die Innung von Ihnen keine Lehrlingsbetreuungsgebühr, da die Kosten für die Betreung bereits durch den Innungsbeitrag abgegolten sind. Sie ersparen daher weitere 62,-- €.

Ihr geldwerter Vorteil je Lehrling beträgt mindestens : 572,-- €


Kostengünstiges INKASSO- & MAHNVERFAHREN
Damit Sie Ihre Zeit in sinnvolle wirtschaftliche Entscheidungen investieren können, bieten wir Ihnen als Mitgliedsbetrieb einen Service, der für Sie zeitraubende Schreibtischarbeit übernimmt.
Wir beraten Sie und kümmern uns um die Einziehung Ihrer geschäftlichen Forderungen. Wir tun alles, um Sie hierbei zu entlasten, damit Sie zu Ihrem verdienten Geld kommen.
Hierbei gegen wir wie folgt vor:
Kunden und Geschäftspartner, die Ihre Rechnungen nicht zahlen, werden zunächst noch einmal unter Fristsetzung von 2 Wochen von uns aufgefordert, Ihre Forderungen auszugleichen. Falls kein Zahlungseingang erfolgt, wird über unsere Vertragsanwälte das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, d. h. der Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Sobald der Kanzlei der Vollstreckungsbescheid vorliegt, übernimmt diese für Sie alle die mit der Zwangsvollstreckung verbundenen Maßnahmen. Dazu gehören z. B. Zwangsvollstreckungsaufträge, Anträge auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Haftbefehle, Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung usw.
Unabhängig von der Höhe des Streitwertes erheben wir – sofern sich Ihre Forderung als nicht betreibbar erweist - lediglich einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 25,00 € zuzüglich verauslagter Gebühren.
Im Falle einer Forderung über 5.000,- EUR hätten Sie hingegen bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens an diesen ein Honorar in Höhe von 180,60 € zu entrichten.
Falls „Widerspruch“ erhoben und das streitige Verfahren durchgeführt wird, erfolgt die Abrechnung durch unsere Vertragsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Ihr geldwerter Vorteil im obigen Beispielsfall: 155,60 €


Mitgliedschaft in der Tischler-Organisation kann vor „SoKa-Bau“-Umlage schützen

Was zahlreiche Handwerker nicht wissen: wer überwiegend am Bau tätig ist, wird von den für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträgen erfasst. Dazu gehört auch die Teilnahme am Umlageverfahren der Sozialkassen des Baugewerbes (kurz: SoKa-Bau).

Beitragshöhe
Der ab dem 1. Januar 2016 geltende Gesamtbetrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben mit Sitz in den alten Bundesländern (ohne Berlin) beträgt ca. 20,40 % der Bruttolohnsumme und kann bis zu vier Jahre rückwirkend erhoben werden, sofern der Betrieb eine Meldung unterlassen hat.
Der Beitrag teilt sich auf die verschiedenen Sozialkassenverfahren prozentual bezogen auf die Bruttolohnsumme wie folgt auf:

  • Urlaubskassenverfahren: 14,50%
  • Umlage für Berufsausbildung: 2,10 %
  • Umlage für die Zusatzversorgung: 3.80 %
  • Gesamtbeitrag: 20,40 %

Hinzu kommt für jeden arbeitnehmerversicherungspflichtigen Angestellten ein monatlicher Pauschalbeitrag in Höhe von 79,50 €.

Ende 2012 wurde vom Tischler Bundesverband mit den Trägern der Sozialkasse Bau eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Mitgliedsbetrieben der Tischler-Organisation einen weitgehenden Schutz vor der Umlage an die SoKa-Bau gewährt. Danach fallen die in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe „Tischler“ (Anlage A Nr. 27) und „Einbau genormter Baufertigteile“ (Anlage B Nr. 24) nicht mehr unter die Bautarifverträge, sofern sie

  • Mitglied der Tischler-Organisation sind (Tischler-Innung/Fachverband/Bundesverband) sind. Der Schutz beginnt mit dem Eintrittsdatum, also nicht rückwirkend.
  • vom Tarifvertrag für das Tischlerhandwerk in der jeweils gültigen Fassung erfasst werden;
  • überwiegend Tätigkeiten ausüben, die im fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages genannt sind (z. B. Innen- und Außentüren, Fenster, Treppen, Böden, Trennwände, Wand- und Deckenverkleidungen, Wintergärten, Trockenbauten planen, konstruieren, fertigen, montieren, einbauen oder instand halten);
  • Betriebe, die mit „Einbau genormter Baufertigteile“ eingetragen sind, müssen zusätzlich nachweisen, dass mindestens 20 % der Arbeitszeit der gewerblichen Mitarbeiter von Tischlergesellen oder Holzmechanikern ausgeführt werden. Ist der Betriebsinhaber Tischlergeselle und arbeitet arbeitszeitlich wie ein gewerblicher Arbeitnehmer, ist dessen Arbeitszeit bei der Berechnung des Arbeitszeitanteils zu berücksichtigen.

Innungsmitgliedschaft lohnt sich
Allein wegen der Ersparnis des Beitrags zur SOKA-BAU ist somit die Mitgliedschaft in einer Tischler-Innung auch finanziell lohnend, wie nachfolgende Gegenüberstellung bei einem Beispielsbetrieb mit einer Jahresbruttolohnsumme von 100.000,- € (= 4 - 5 Mitarbeiter) beweist:

Beitrag zur SOKA-BAU:

  • Gesamtumlage 20.400,- €
  • Erstattung ca. -15.400,-€
  • Gesamt: 5.000,-€

Innungsbeitrag:

  • Grundbeitrag 125,-€
  • Lohnsummenbeitrag 670,- €
  • Zusatzbeitrag 25,-€
  • Gesamt: 820,-€

Das ergibt eine Ersparnis von: 4.180,- € p.a.

Nachforderung
Die SOKA-BAU hat die Möglichkeit, ausstehende Beiträge für 4 Jahre rückwirkend zu fordern. Das ergibt eine mögliche Forderung gegen Sie in Höhe von 5.000,- € mal 4 Jahre, also 20.000,- € bei einer Lohnsumme von 100.000,-€ jährlich!

Also:
Entscheiden Sie sich jetzt für eine Mitgliedschaft!

P.s. neu: Auch vor der seit April 2015 geltenden pauschalen Umlage (900,- €) für sogenannte Soloselbstständige (also Betriebe ohne Lohnsumme) kann die Mitgliedschaft schützen!


Weitere Informationen, die für eine Mitgliedschaft in einer Tischler-Innung sprechen, finden Sie unter

http://www.tischler-schreiner.de/einkaufsvorteile