Kostenlose Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
Sie haben Ihrem Arbeitnehmer betriebsbedingt zum 31.12. gekündigt. Dieser lässt durch einen Anwalt fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die monatliche Bruttovergütung beträgt Ihres Arbeitnehmers beträgt 2.200,-- Euro. Im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens schließen die Parteien einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis aufgrund der betriebsbedingten Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung wirksam zum 31.12. beendet wird.
Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?
Gerichtskosten fallen keine an, da der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich beendet wurde. Die Anwaltskosten des Arbeitgebers bestimmen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bei einem Kündigungsschutzprozess beläuft sich auf drei Bruttomonatsgehälter und damit auf 6.600 Euro.
Bei einem Streitwert von 6.600 Euro beträgt die Rechtsanwaltsgebühr 1710,63 Euro incl. MWST.
Ihr geldwerter Vorteil: 1.710,63 €