Innungsvorteile für Schneidwerkzeugmechaniker

Kostenlose Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
Sie haben Ihrem Arbeitnehmer betriebsbedingt zum 31.12. gekündigt. Dieser lässt durch einen Anwalt fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die monatliche Bruttovergütung beträgt Ihres Arbeitnehmers beträgt 2.200,-- Euro. Im Verlaufe des gerichtlichen Verfahrens schließen die Parteien einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis aufgrund der betriebsbedingten Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung wirksam zum 31.12. beendet wird.
Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?

Gerichtskosten fallen keine an, da der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich beendet wurde. Die Anwaltskosten des Arbeitgebers bestimmen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bei einem Kündigungsschutzprozess beläuft sich auf drei Bruttomonatsgehälter und damit auf 6.600 Euro.
Bei einem Streitwert von 6.600 Euro beträgt die Rechtsanwaltsgebühr 1710,63 Euro incl. MWST.

Ihr geldwerter Vorteil: 1.710,63 €


Finanzielle Vorteile bei der Lehrlingsausbildung
Sie stellen einen Lehrling ein. Da das Handwerk gut ausgebildete Fachkräfte dringend benötigt, gewährt die Innung Ihnen für jeden Lehrling einen Zuschuss.
Dieser beträgt für Mitglieder der
- Innung für Metalltechnik Goslar:: 420,-- €,
- Metall-Innung Wolfenbüttel-Salzgitter:: 480,-- €.
Zudem erhebt die Innung von Ihnen keine Lehrlingsbetreuungsgebühr, da die Kosten für die Betreung bereits durch den Innungsbeitrag abgegolten sind. Sie ersparen daher weitere 62,-- €.

Ihr geldwerter Vorteil je Lehrling mindestens : 482,-- €


Kostengünstiges INKASSO- & MAHNVERFAHREN
Damit Sie Ihre Zeit in sinnvolle wirtschaftliche Entscheidungen investieren können, bieten wir Ihnen als Mitgliedsbetrieb einen Service, der für Sie zeitraubende Schreibtischarbeit übernimmt.
Wir beraten Sie und kümmern uns um die Einziehung Ihrer geschäftlichen Forderungen. Wir tun alles, um Sie hierbei zu entlasten, damit Sie zu Ihrem verdienten Geld kommen.
Hierbei gegen wir wie folgt vor:
Kunden und Geschäftspartner, die Ihre Rechnungen nicht zahlen, werden zunächst noch einmal unter Fristsetzung von 2 Wochen von uns aufgefordert, Ihre Forderungen auszugleichen. Falls kein Zahlungseingang erfolgt, wird über unsere Vertragsanwälte das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, d. h. der Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Sobald der Kanzlei der Vollstreckungsbescheid vorliegt, übernimmt diese für Sie alle die mit der Zwangsvollstreckung verbundenen Maßnahmen. Dazu gehören z. B. Zwangsvollstreckungsaufträge, Anträge auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Haftbefehle, Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung usw.
Unabhängig von der Höhe des Streitwertes erheben wir – sofern sich Ihre Forderung als nicht betreibbar erweist - lediglich einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 25,00 € zuzüglich verauslagter Gebühren.
Im Falle einer Forderung über 5.000,- EUR hätten Sie hingegen bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens an diesen ein Honorar in Höhe von 180,60 € zu entrichten.
Falls „Widerspruch“ erhoben und das streitige Verfahren durchgeführt wird, erfolgt die Abrechnung durch unsere Vertragsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Ihr geldwerter Vorteil im obigen Beispielsfall: 155,60 €


Mitgliedschaft in der SOKA-BAU???!!!
Innungsbetriebe des Metallhandwerks sind davon nicht betroffen!

Grundsatz
Jeden Metallbau-/Stahlbaubetrieb kann es treffen: Er bekommt Post von der SOKA-BAU! Die SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (ZVK). Vom Geltungsbereich der für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes werden grundsätzlich alle Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes (d.h. also auch die Metallbau-/Stahlbaubetriebe) erfasst und es besteht deshalb die Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren und damit zur Beitragszahlung an die SOKA-BAU.

Beitragshöhe
Der ab dem 1. Januar 2016 geltende Gesamtbetrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben mit Sitz in den alten Bundesländern (ohne Berlin) teilt sich auf die verschiedenen Sozialkassenverfahren prozentual bezogen auf die Bruttolohnsumme wie folgt auf:

  • Urlaubskassenverfahren: 14,50%
  • Umlage für Berufsausbildung: 2,10 %
  • Umlage für die Zusatzversorgung: 3.80 %
  • Gesamtbeitrag: 20,40 %

Hinzu kommt für jeden arbeitnehmerversicherungspflichtigen Angestellten ein monatlicher Pauschalbeitrag in Höhe von 79,50 €.

Besteht ein Anspruch auf Leistungen?
Erstattungsansprüche an die SOKA-BAU haben Betriebe, die an ihre Mitarbeiter die tariflichen Leistungen aus den Tarifverträgen der Bauwirtschaft erbringen. Es erscheint somit zumindest fraglich, ob ein Metallbau-/Stahlbaubetrieb überhaupt einen Erstattungsanspruch hat, wenn er im Betrieb die Tarifverträge im Baugewerbe im Rahmen der Urlaubsvergütung und der Berufsausbildung nicht anwendet.
Wenn ein Anspruch besteht, ist die Höhe des Erstattungsbetrages stets vom Einzelfall abhängig; die Höhe des nicht erstattungsfähigen Beitrages an die SOKA-BAU ist mit ca. 5 % der Bruttolohnsumme zu veranschlagen.

Innungsbetriebe im Metallhandwerk sind geschützt
Ausgenommen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren sind Metallbau- und Stahlbaubetriebe, die über ihre Mitgliedschaft in der für sie zuständigen Metall-Innung aufgrund ihrer Tätigkeit von den fachlichen Geltungsbereichen der Tarifverträge des Metallhandwerks erfasst werden.


Innungsmitgliedschaft lohnt sich
Allein wegen der Ersparnis des Beitrags zur SOKA-BAU ist somit die Mitgliedschaft in der Metall-Innung auch finanziell lohnend, wie nachfolgende Gegenüberstellung bei einem Beispielsbetrieb mit einer Jahresbruttolohnsumme von 100.000,- € (= 4 - 5 Mitarbeiter) beweist:

Beitrag zur SOKA-BAU:

  • Gesamtumlage 20.400,- €
  • Erstattung ca. -15.400,-€
  • Gesamt: 5.000,-€

Innungsbeitrag:

  • Grundbeitrag 125,-€
  • Lohnsummenbeitrag 670,- €
  • Zusatzbeitrag 25,-€
  • Gesamt: 820,-€

Das ergibt eine Ersparnis von: 4.180,- € p.a.

Nachforderung
Die SOKA-BAU hat die Möglichkeit, ausstehende Beiträge für 4 Jahre rückwirkend zu fordern. Das ergibt eine mögliche Forderung gegen Sie in Höhe von 5.000,- € mal 4 Jahre, also 20.000,- € bei einer Lohnsumme von 100.000,-€ jährlich!

Also:
Entscheiden Sie sich jetzt für eine Mitgliedschaft!


Weitere Informationen, die für eine Mitgliedschaft in einer Metall-Innung sprechen, finden Sie unter

http://www.bundesverband-metall.de/mitgliedschaft