27.09.2004

„Einstiegsqualifizierung eines Jugendlichen (EQJ)“ - Betriebe können Fördermittel beantragen

Dieses Sonderprogramm ist für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz gedacht und soll ihnen im Rahmen eines sechs- bis zwölfmonatigem betrieblichen Praktikums bestimmte Grundkenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung bietet den Betrieben die Möglichkeit, junge Menschen, die am 30. September noch unvermittelt sind kennen zu lernen und an eine Ausbildung heranzuführen und sie so auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten. Diese Bildungsmaßnahme ist eng mit der staatlichen Ausbildungsordnung verknüpft.

Es sollen die ausbildungsfähigen Jugendlichen angesprochen werden, die selbst nach Vorbereitungsmaßnahmen keine Lehrstelle gefunden haben. Über die Einstiegsqualifizierung sollen sie die Möglichkeit erhalten, einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Dabei können sie zeigen, was in ihnen steckt, aber was aus Schulzeugnissen nicht unbedingt ablesbar ist. Dem Betrieb bietet sich so die Chance, die Jugendlichen kennen zu lernen. Auch Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können an diesem Programm teilnehmen.

Bisher existiert die Einstiegsqualifizierung in folgenden von unseren Innungen vertretenen Bereichen:

Dachdecker, Elektroniker, Friseur, Bauten- und Objektbeschichter , Maurer, Metallbauer, Anlagenmechaniker für SHK- Technik, Tischler, Zimmerer, Zweiradmechaniker , KFZ- Mechatroniker, Bäcker

Weitere Bausteine werden von dem ZDH entwickelt und folgen in den nächsten Monaten.
Folgende werden demnächst hinzukommen:

Fleischer, Verkäuferin im Nahrungshandwerk und Bürokaufmann/ -frau.

Jede ist von einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeleitet, sie ist jedoch, nach beispielhaften Vorgaben, in allen Tätigkeitsbereichen individuell und flexibel vom Betrieb zu gestalten. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.

Am Ende der Einstiegsqualifizierung stellt der Arbeitgeber ein betriebliches Zeugnis aus und bewertet die Leistungen des Jugendlichen. Die Handwerkskammer stellt ein Zertifikat aus.

Die beteiligten Betriebe erhalten ab 01. Oktober 2004 von der Agentur für Arbeit eine Praktikantenvergütung von bis zu 192 Euro monatlich zzgl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages von bis zu 102 Euro im Monat. Die Leistungen werden jeweils für den zurückliegenden Monat ausgezahlt.

Um an dieser Maßnahme teilzunehmen, stellt der Arbeitgeber einen Antrag auf Leistung nach dem Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Förderung der Einstiegsqualifizierung eines Jugendlichen im Betrieb des Ehegatten oder der Eltern ist ausgeschlossen.

Was haben die Betriebe zu erwarten?


  1. Die Agentur für Arbeit erstattet dem privaten Arbeitgeber die Vergütung der EQJ bis zu einer Höhe von 192 € monatlich.

  2. Zusätzlich zahlt sie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 102 €.

  3. Die Leistungen werden monatlich nachträglich ausgezahlt, dies auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts.

  4. Das Programm beginnt am 1.10.2004, Förderungen werden letztmalig am 31.12.2006 bewilligt und das Programm endet am 31.12.2007.

  5. Private gemeinnützige Einrichtungen erhalten, soweit sie die EQJ als betrieblicher Arbeitgeber durchführen, ebenfalls einen Zuschuss.

  6. Eine Förderung der EQJ, die vor dem 1.Oktober 2004 begonnen hat, ist ausgeschlossen.


Was müssen die Betriebe tun?

  1. Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei nicht volljährigen Jugendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung.

  2. Ein Exemplar des Vertrages ist an die Handwerkskammer zu schicken.

  3. Während der EQJ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung).

  4. Der Betrieb muss einen Antrag auf Förderung bei der Agentur für Arbeit in dem Bezirk stellen, wo der Betrieb liegt. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

  5. Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der EQJ.

  6. Wird die EQJ als Berufsausbildungsvorbereitung nach BBiG durchgeführt, hat der Betrieb der Agentur für Arbeit eine Bestätigung nach § 4 BAVBVO vorzulegen.

  7. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen.


Was müssen die Betriebe beachten?

  1. Die Förderung wird für die vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderdauer darf für denselben Jugendlichen insgesamt 12 Monate nicht überschreiten.

  2. Die Förderung endet im Regelfall spätestens am Ende des Monats, der dem Beginn des Ausbildungsjahres vorangeht (Anschlussfähigkeit gewährleisten).

  3. Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb (oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens) eine EQJ durchlaufen hat oder wenn er dort in den letzten drei Jahren vor Beginn der EQJ versicherungspflichtig beschäftigt war.

  4. Eine Förderung der EQ eines Jugendlichen im Betrieb des Ehegatten oder der Eltern ist ausgeschlossen.

  5. Eine EQJ, die wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeitform von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird, kann ebenfalls gefördert werden.

  6. Der Jugendliche darf zu Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  7. Endet die EQJ vor dem bewilligten Förderzeitraum, sind etwaige für den Zeitraum zwischen dem Ende der EQJ und dem Ende des Förderzeitraums bereits ausgezahlte Leistungen zurückzuzahlen.

  8. Leistungen nach dem EQJ-Programm werden nicht erbracht, soweit der Betrieb für diese Jugendlichen vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Mitteln, insbesondere nach Programmen des Bundes, der Länder und der Kommunen erhält.

  9. Die Förderung eines Jugendlichen, der eine Maßnahme eines vergleichbaren Programms ohne wichtigen Grund, der von ihm zu vertreten ist, ablehnt oder abbricht, ist ausgeschlossen.

Weitere Auskünfte zur Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen erteilt Ihnen:

Herr W. Jochemczyk ( Handwerkskammer Braunschweig )
unter Ruf: 0531 1201-262
e-Mail: wojciech.jochemczyk@hwk-braunschweig.de