Die qualifizierten und fortgebildeten Fachleute des Handwerks werden künftig zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen zugelassen. Das hat der Bundesrat am 8. Juni 2007 beschlossen. Damit wurden die Vorschläge des Handwerks von den Bundesländern aufgegriffen.
Anders als im Entwurf des Bundeskabinetts vorgesehen, wird der Kreis der Ausstellungsberechtigten aus dem Handwerk weit gefasst. Er soll künftig alle Personen umfassen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche. Damit wird Rechtssicherheit für die Geprüften Gebäudeenergieberater geschaffen und die Qualifikation und Leistungsfähigkeit der entsprechend fortgebildeten Handwerker anerkannt.
Die Bundesregierung wollte entgegen früheren Absprachen mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung den Kreis der Ausstellungsberechtigten aus dem Handwerk auf nur sechs Berufe begrenzen. Damit wäre eine erhebliche Zahl von qualifizierten Handwerksberufen insbesondere des Ausbaugewerbes ausgeschlossen worden. Dabei vermitteln bereits die Meisterberufsbilder dieser Handwerke die nötigen bauphysikalischen Kenntnisse. Außerdem haben sich diese Berufe bereits in der Vergangenheit stark in der Fortbildung zum Gebäudeenergieberater des Handwerks engagiert.
Mit Unterstützung der Fachverbände des Handwerks und der Handwerkskammern hat sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) seit Bekanntwerden des Entwurfs der Bundesregierung am 23. April 2007 auf allen politischen Ebenen gegen die ungerechtfertigte Ausgrenzung zahlreicher Handwerksberufe eingesetzt. In vielen Gesprächen und Briefen wurde bei Vertretern der Bundesländer mit letztlich überzeugenden Argumenten für eine Zulassung der qualifizierten und fortgebildeten Fachleute des Handwerks geworben. Das Handwerk hat außerdem einen Formulierungsvorschlag zur Ausstellungsberechtigung entwickelt, der über die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen als Änderungsantrag in den Bundesrat eingebracht wurde. Dieser Vorschlag bildet nunmehr den Kern der beschlossenen Formulierung.
Dem korrigierten Verordnungstext muss nunmehr wiederum das Bundeskabinett zustimmen. Der ZDH appelliert deshalb an die Bundesregierung, den Beschlüssen des Bundesrates zuzustimmen, damit die Energieeinsparverordnung so schnell wie möglich in Kraft treten kann.