16.08.2004

Neuer Zinssatz für Verzugszinsen

Seit dem 01. Juli ist der Basiszinssatz auf 1,13 Prozent abgesenkt. Handwerksunternehmer können gegenüber Verbrauchern jetzt einen Mindest- Verzugszins in Höhe von 6,13 %, gegenüber Kaufleuten einen Mindes- Verzugszins von 9,13 % geltend machen.