In der Telefonschaltkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am gestrigen 15. April wurde festgelegt, dass sich die Friseurbetriebe auf eine Betriebseröffnung ab dem Montag, 4. Mai 2020, vorbereiten können. Es sollen Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts zu den Salons und der Vermeidung von Warteschlangen herausgegeben werden. Die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung wird verlangt werden.
Sobald Bestimmungen für das Land Niedersachsen vorliegen, werden die Innungsbetriebe wie in den vergangenen Wochen auch unverzüglich informiert.
Die Friseur-Innungen haben für die Mitgliedsbetriebe Schutzmasken eingekauft, die ab Montag, 20. April 2020, bestellt werden können. Auch dazu werden die Innungsmitglieder noch detaillierte Informationen, Preise und Bestellformulare erhalten. Die Schutzmasken werden voraussichtlich in der letzten April-Woche zur Verfügung stehen. Alle notwendigen Informationen erhalten die Innungsbetriebe über diesen Kommunikationsweg elektronisch.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Innungsgeschäftsstelle unter 05341/86 776-0 oder per E-Mail an mail@handwerk-son.de.