16.08.2019

Auch zum 1. Juli 2019 bleibt der Basiszinssatz des BGB mit -0,88 % unverändert

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches wird in der Regel halbjährlich angepasst.
Die aktuellen Zinssätze lauten unverändert seit dem 1. Januar 2019:
Basiszinssatz: -0,88 %

Allgemeiner Verzugszinssatz, insbesondere, wenn ein Verbraucherschuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 %
Verzugszinssatz bei Immobiliendarlehensverträgen: 1,62 %