20.08.2018

KfW-Förderung: Mittel für Einbruchschutz wurden aufgestockt

Private Eigentümer und Mieter können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Das Bundesinnenministerium (BMI) erhöht die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz für dieses Jahr auf 65 Mio. Euro. Bislang standen 50 Mio. Euro für die Einbruchschutzförderung bereit. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage in diesem Bereich.
Darüber hinaus stehen privaten Eigentümern und Mietern 75 Mio. Euro an Zuschüssen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung zur Verfügung. Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Zuschüsse ermöglichen älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommen in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.

Förderantrag online stellen
Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal ( https://public.kfw.de/zuschussportal-web/?utm_source=baulinks&utm_campaign=baulinks ) online stellen und sollten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage erhalten.