28.12.2018

Neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2019: 9,19 €

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen.

Bei der Anpassung des Mindestlohns hat sich die Kommission an der Tarifentwicklung orientiert. Als Grundlage für die Berechnung hat sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ohne Sonderzahlungen auf Basis der Stundenverdienste gestützt. Die erste Stufe der Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017. Die zweite Stufe berücksichtigt auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr 2018.

Nicht zuletzt im Rahmen der von der Mindestlohnkommission durchgeführten Anhörung ist aber auch deutlich geworden, dass in bestimmten strukturschwachen Regionen und personalintensiven Dienstleistungsbereichen weiterhin ein zum Teil erheblicher Anpassungsdruck auf betroffene Betriebe bestehen bleibt.

Der Beschluss der Mindestlohnkommission sowie ihr Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sind auf der Internetseite der Mindestlohnkommission abrufbar ( https://mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/bericht_node.html ).