31.05.2017

Ausweitung des Teilzeitanspruchs abgewendet

Das Bundesarbeitsministerium hat vor Kurzem einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts auf den Weg gebracht.

Inhalt dieses Entwurfs war u.a. ein befristeter Teilzeitanspruch, der vom Arbeitnehmer dann hätte zwingend durchgesetzt werden können, wenn der Arbeitgeber nicht den Beweis hätte führen können, dass dieser Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im Unternehmen nicht umsetzbar sei.

Gegen diesen Eingriff in das vertragliche Gestaltungsrecht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hatten sich alle Arbeitgeberverbände, insbesondere auch die handwerklichen Vertreter mit Blick auf die kleinen und mittleren Betriebe, gewandt.

Diese Lobbyarbeit hatte Erfolg: Frau Bundesministerin Nahles hat am 23. Mai 2017 bekannt gegeben, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht weiter betrieben wird!