Der Mindestlohn steigt von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde. Das hat das Kabinett am 26.10.2016 beschlossen. Es ist erste Anpassung des 2015 eingeführten Mindestlohns, dessen Steigerung von 34 Cent sich an der allgemeinen Lohnentwicklung orientiert. Arbeitgeber von nicht- sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen (450 EUR Jobber) müssen zur Umsetzung des neuen Mindestentgelts ab 01.01.2017 neue (geringere) Arbeitszeiten vertraglich vereinbaren, sofern zur Zeit 450 EUR monatlich gezahlt werden.
Im Juni legte die Mindestlohnkommission schon die neue Lohnuntergrenze fest. Der Beschluss sei einstimmig gefallen, sagte damals der Kommissionsvorsitzende und ehemalige Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE, Jan Zilius.
Seit fast zwei Jahren gilt die Lohnuntergrenze, ein gemeinsames politisches Ziel der großen Koalition aus CDU und SPD. Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe jetzt alle zwei Jahre den Mindestlohn neu fest. Ihr gehören außer dem Vorsitzenden gehören ihm je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei Wissenschaftler an.
Die Kommission orientierte sich im Kern an der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Die Tarifabschlüsse seit Anfang 2015 machen ein Plus von 3,2 Prozent aus. Damit wäre der Mindestlohn auf 8,77 Euro gestiegen. Das Gremium hat aber einen eigenen Entscheidungsspielraum und die Vorgabe des Bundestages, dass die Beschäftigung nicht bedroht wird.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht.
Verdi-Chef Frank Bsirske hatte eine spürbare Anhebung verlangt. "Der Mindestlohn muss im kommenden Jahr neun Euro erreichen und dann in schnellen Schritten in Richtung zehn Euro weiterentwickelt werden", sagte Bsirske der Deutschen Presse-Agentur.