Die Bundesregierung will durch mehr Bürokratie die Bürokratiekosten deutlich senken und hat deswegen zum 01.01.2010 den elektronischen Entgeltnachweis ( ELENA ) eingeführt. Arbeitgeber haben ab dem kommenden Jahr also monatlich Entgeltdaten in einem „multifunktionalen Verdienstdatensatz“ aller Beschäftigten an die zentrale Speicherstelle ( ZSS ) zu übermitteln, die bei der Datenstelle der Rentenversicherung ( DSRV ) in Würzburg eingerichtet ist.
ELENA vereinfacht die Bewilligung von Sozialleistungen. Das ELENA-Verfahrensgesetz ( §§ 95 ff Sozialgesetzbuch IV ) regelt, wie die erforderlichen Daten gemeldet, gespeichert und abgerufen werden. Einbezogen sind zunächst das Arbeitslosengeld, das Elterngeld und das Wohngeld. In den nächsten Jahren kommen weitere Bescheinigungsarten hinzu.
Arbeitgeber füllen bislang pro Jahr rund 60 Millionen Bescheinigungen aus. Durch ELENA werden diese Bescheinigungen kostengünstiger erstellt. Der Nationale Normenkontrollrat schätzt die Einsparungen für Arbeitgeber auf jährlich rund 85 Millionen Euro.
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