24.06.2009

Bürgerentlastungsgesetz: Mehr Netto für mittlere Einkommen

Bürger und Unternehmen werden um weitere Milliarden entlastet. Der Bundestag billigte am 19. 6. 2009 das Bürgerentlastungsgesetz. Es sieht u. a. vor, dass Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Umfang steuerlich absetzbar sind.

Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen bekommen jährlich zusätzlich 100 € netto. Insgesamt wird ein lediger Arbeitnehmer mit 40.000 € Jahreseinkommen 2010 nun 866 € Steuern weniger zahlen als in diesem Jahr. Das geht aus der aktuellen Fassung des Bürgerentlastungsgesetzes hervor. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht eine deutlich bessere steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Absetzbar werden jetzt alle Kranken- und Pflegekassenbeiträge, die ein Bürger für einen Gesundheitsschutz im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufwenden muss. Ausgenommen bleiben Zusatzleistungen wie das Krankengeld.

Die Staatskassen geraten durch das Gesetz allerdings weiter unter Druck: Die Bürger zahlen ab 2010 jedes Jahr 9,5 Mrd. € weniger Steuern. Außerdem werden die Unternehmen in der Krise befristet für die Jahre 2009 und 2010 um 2 Mrd. € entlastet. Bei der Zinsschranke, die den steuerlichen Schuldzinsenabzug begrenzt, wird die Freigrenze von 1 Mio. € auf 3 Mio. € ausgeweitet. Und bei Sanierungsfusionen kann die übernehmende Firma wieder alte Verluste ihres Zukaufs zur Minderung künftiger Gewinne nutzen.

Die Unionsfraktion wollte darüber hinaus weitere Änderungen an der Unternehmensteuerreform 2008 zugunsten der Firmen erreichen, etwa eine komplette Abschaffung der Zinsschranke und Entlastungen bei der GewSt. Mit Blick auf die Haushalte lehnte dies die SPD-Fraktion ab.