Die Meisterprämie im Handwerk wird fortgeführt, dafür stehen in den Jahren 2024 bis 2026 zehn Millionen Euro pro Jahr bereit. Die Prämie kann voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der NBank beantragt werden. Mit der „Meisterprämie im Handwerk“ können Handwerksmeister nach dem Bestehen ihrer Prüfung eine Prämie in Höhe von 4.000,00 Euro erhalten. Die neue Richtlinie richtet sich an alle Handwerksmeister, die ihre Prüfung nach dem 1. Juli 2023 abgeschlossen haben.
Wichtig: Für die aktuelle, auslaufende Richtlinie gilt, dass alle diejenigen, die ihre Meisterprüfung bis einschließlich 30. Juni 2023 abgeschlossen haben (maßgeblich ist das Datum auf dem Meisterprüfungszeugnis), bis zum 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr, einen Antrag auf Förderung stellen können. Das Kundenportal der NBank wird bis dahin noch für Anträge nach der bisherigen Richtlinie geöffnet sein. Die Beantragung läuft über ein Online-Formular der NBank unter www.nbank.de.
Hintergrund:
Bereits seit Mai 2018 erhalten Jungmeister, die nach dem 1. September 2017 ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A oder B der Handwerksordnung bestanden und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben, auf Antrag die Meisterprämie. Bislang konnten über 12.000 Handwerksmeisterinnen und -meister von der Förderung profitieren.
Weitere Informationen zur Förderung unter www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Meisterprämie-im-Handwerk.html#aufeinenblick