Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nach 10 Jahren zum 01.01.2023 erstmals wieder mit 1,62 % positiv. Für die routinemäßige Anpassung zum 01.07.2023 ist ein weiterer Anstieg zu erwarten.
Der aktuelle allgemeine Verzugszinssatz für Schuldner beträgt,
für Verbraucher gem. § 288 Abs. 1 BGB 6,62 % und für
Unternehmer gem. § 288 Abs. 2 BGB 10,62 %.